Unternehmensberatung Consulting Consult Unternehmensberatung Consulting Consult

 

 

AGB der Molter Consult Stand: 01.01.2013

 

Durchführung von Beratungs-, Planungs- und Organisationsarbeiten.


§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten zwischen der Molter Consult und dem Auftraggeber für Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisationsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht anders vereinbart.

§ 2 Verschwiegenheitspflicht

Molter Consult ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der Molter Consult zu unterstützen.

Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Entscheidungen im Rahmen der Projekte sind vom Auftraggeber zeitnah zu treffen, um Verzögerungen bei der Realisierung zu vermeiden.

§ 4 Gewährleistungsansprüche

Molter Consult leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr dafür, dass die Werk- oder Dienstleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

§ 5 Haftung und Schadensersatz

Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EURO 30.000,00. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers oder von Molter Consult dies erfordern, kann jedoch schon vorher schriftlich gekündigt werden.  In diesem Falle regelt sich die Vergütung von Molter Consult nach dem erreichten Arbeits- und Auftragsfortschritt.

§ 7 Honorare, Nebenkosten, Rechnungsstellung

Das Honorar für die Dienste von Molter Consult ist nach aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen. Molter Consult stellt monatliche Teilrechnungen. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge  (z. B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 8 Teilnichtigkeit

Sollten Teile des Vertrages und dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich Gleichwertige zu ersetzen.






....................................................                    .............................................................

Molter Consult                                                               Auftraggeber

 


Molter Consult Molter Consult Molter Consult Molter Consult Molter Consult Molter Consult